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FG Köln, 23.01.2001 - 8 K 250/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Immobilien - Einkünfteerzielungsabsicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 15.04.1992 - III R 96/88
Aufwendungen für Hotelbesichtigung als vorweggenommene Betriebsausgaben
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 24.06.1976 - IV R 101/75
Feststellungslast des Steuerpflichtigen - Minderung des Betriebsvermögens - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89
Werbungskosten beim Grundstückskauf
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 09.08.1991 - III R 129/85
Verwerfung einer formell ordnungsmäßigen Buchführung
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- FG Berlin, 24.11.2004 - 10 K 10348/01
Abzug von vorab entstandenen Werbungskosten
Voraussetzung ist aber, dass zwischen den Aufwendungen und den erwarteten späteren Einnahmen ein ausreichend bestimmter Zusammenhang besteht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17.4.1964 VI 112/63 U, BStBl III 1964, 383; ferner Urteil des FG Köln vom 23.1.2001 - 8 K 250/95). - FG München, 03.03.2003 - 13 K 4083/00
Vorab entstandene Werbungskosten für in mehreren Jahren errichtete und bei …
Voraussetzung ist aber, dass zwischen den Aufwendungen und den erwarteten späteren Einnahmen ein ausreichend bestimmter Zusammenhang besteht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17. April 1964 VI 112/63 U, BFHE 79, 415 BStBI III 1964, 383 m.w.H.; ferner Urteil des FG Köln vom 23. Januar 2001 - 8 K 250/95). - FG München, 10.05.2002 - 13 K 2709/98
Vorab entstandene Werbungskosten (hier: Schuldzinsen); definitiver Entschluss, …
Voraussetzung ist aber, dass zwischen den Aufwendungen und den erwarteten späteren Einnahmen ein ausreichend bestimmter Zusammenhang besteht (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 17. April 1964 VI 112/63 U, BStBl III 1964, 383 m.w.H.; ferner Urteil des FG Köln vom 23. Januar 2001 - 8 K 250/95). - FG München, 31.03.2003 - 13 K 4083/00
Vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und …
Voraussetzung ist aber, dass zwischen den Aufwendungen und den erwarteten späteren Einnahmen ein ausreichend bestimmter Zusammenhang besteht (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 17. April 1964 VI 112/63 U, BFHE 79, 415 BStBl III 1964, 383 m.w.H.; ferner Urteil des FG Köln vom 23. Januar 2001 - 8 K 250/95). - FG München, 16.07.2003 - 10 K 4252/01
Berücksichtigungen von Aufwendungen als Werbungskosten aus Vermietung und …
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